Fortbildung für das Bewachungs-gewerbe

Angehörige des Bewachungsgewerbes – DGUV Vorschrift 23 (Mai 2014) – sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben besonderen Gefahren ausgesetzt.

Der Gesetzgeber hat deshalb festgelegt,
dass das Bewachungsgewerbe regelmäßig (Quartalsnachweis) mit ihren
Dienstwaffen am Schießen teilnimmt. Für diesen Nachweis führen wir
spezielle Fortbildungsveranstaltungen durch.

Fortbildungsinhalt:

  • Grundlagentraining, Waffenkunde- und Schießlehre
  • Weiterführung und Verteitigungsschießen
  • Schießnachweis, Sachkundestandnachweis

Die Schießausbildung wird in einem modernen Schießkino durch qualifizierte Schießlehrer durchgeführt.

Gemäß BGV-C7 der DA zu § 18 Wach- und Sicherungsdienste für das
Bewachungsgewerbe ist ein Quartalsnachweis (Zeitabstand drei Monaten) im
Schießen für die Berufsgenossenschaft zu erbringen.

Sachgerecht durchgeführte Schießübungen bedingen, dass sie in der
Dienstkleidung, mit den dienstlich zugewiesenen Schusswaffen und
Munitionsarten durchgeführt werden, die auch beim dienstlichen Einsatz
Verwendung finden.

Die Fortbildung wird in Gruppen ab sechs Personen zum Festpreis durchgeführt.

Kosten pro Person 65,- Euro für:

eine Schulungsstunde
25 Patronen für Pistole oder Revolver
Sachkundeunterrichtung
Schießnachweis und Sachkundenachweis