Teilnahmebedingungen

Vor dem Schießen muss sich jeder Schütze in das ausliegende Schießbuch eintragen.

Es darf nur mit Waffen geschossen werden, die in einer WBK eingetragen sind.

Rauchen und offenes Feuer sind in der Schießkinoanlage absolut untersagt.

Während des Besuches in der gesamten Schießkinoanlage sind die Waffen entladen und geöffnet zu transportieren und ebenso in den vorgesehenen Ständern abzustellen.

Ziel- und Anschlagübungen sind in allen Aufenthaltsräumen absolut untersagt.

Waffen dürfen nur ohne Trage-/Gewehrriemen benutzt werden.

Während des Schießbetriebes ist das Tragen eines Gehörschutzes im Schießraum Pflicht.

Das Laden und Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind nur im Schützenstand mit in Richtung des Geschossfanges zeigender Mündung gestattet. Grundsätzlich muss die Mündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann.

Jeder Schütze ist für seinen abgegebenen Schuss selbst verantwortlich.

Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen, Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet sind.

Die Verwendung von Vorderlader Lang- und Kurzwaffen ist nicht zulässig.

Leuchtspurmunition, Hartkerngeschosse, Stahlgeschosse, Vollgeschosse (Solids), nicht kenntlich gemachte Militärmunition (Surplus), wiedergeladene Munition und Schwarzpulverwaffen dürfen keinesfalls verwendet werden. Die Entscheidung über weitere nicht verwendbare Geschossarten, Munition und Waffen, obliegt der jeweils verantwortlichen Standaufsicht.

Das Verwenden von wiedergelandener Munition ist nicht gestattet.

Den Weisungen der Standaufsichten und/oder des Schießtrainers ist Folge zu leisten. Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Stand zu verweisen.

Bild- und Tonaufnahmen sind nur in Abstimmung und nach Erlaubnis durch die Standaufsicht gestattet.

Buchungsstornierungen in einem Zeitraum von weniger als 3 Werktagen vor dem Schießtag werden mit 50% der Mietkosten berechnet. Bei Absage am Buchungstag werden 100% des Mietpreises berechnet.

Sollte eine Schiesskinobuchung von Betreiberseite her aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt nicht durchführbar sein, besteht keinerlei Anspruch auf irgendwelchen Schadenersatz oder Kostenerstattung.

Für Beschädigungen, insbesondere durch Schüsse, haftet der Verursacher, auch über die Kostenpauschale hinaus. Für Decken- Wand- und Bodentreffer werden pauschal ab € 150,- berechnet. Dieser Betrag gilt jeweils pro Treffer einzeln! Sollten durch Treffer ein höherer Einzelschaden entstehen, haftet der Schütze auch über den Pauschalbetrag hinaus.

Sollte kein anderweitiger Versicherungsschutz (z.B. Jagdhaftpflichtversicherung) nachweisbar sein, ist eine Tagesversicherung abzuschließen.

Die Betreiber der Jagd & Schiesssportzentrum Vogel GmbH übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen Schießkinobesuchern/-teilnehmern verursacht werden. Der Besucher/Teilnehmer stellt die Betreiber von Schadensersatzansprüchen anderer Schießkinobesucher/-teilnehmer oder Dritter für vom Schießkinobesucher/-teilnehmer verursachte Schäden frei. Die Betreiber schließen die Haftung für vom Schießkinobesucher/-teilnehmer mitgebrachten Waffen, Zieloptiken und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch die Betreiber, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde.

Die Standmunition ist nur für den direkten Verbrauch in der Anlage vorgesehen.

Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer von der Schießkinobenutzung ausgeschlossen werden. Eventuell entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Buchungsgebühr ist in jedem Fall fällig.

Die aushängende Schießstandordnung ist zu beachten.

        Gerichtsstand ist 76684 Östringen